ELTERNBEIRAT
Der Elternbeirat ist ein Mitwirkungsgremium, welches die Vertreter der Elternschaft in unserem Kindergarten darstellt. Die Mitwirkung in dem Gremium des Elternbeirates ermöglicht eine besondere Möglichkeit der Teilhabe am Kitageschehen. Die Basis dafür bildet die Geschäftsordnung der Elternrates. Im Rahmen der Geschäftsordnung werden die Arbeitsgrundlagen vom Träger im Einvernehmen mit den Eltern festgelegt.
Die wichtigsten Aufgaben:
- Zusammenarbeit mit dem Kindergarten, dem Träger und der Elternschaft
- Weitergeben von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Kritik der Eltern an die Leitung und den Träger
- Teilnahme an Elternbeiratssitzungen (Häufigkeit entscheidet der Elternrat selbstständig)
- Teilnahme an den Sitzungen des Rates der Tageseinrichtung
Der Elternbeirat vertritt somit die Interessen der Elternschaft und hat in einem umfassenderen Rahmen die Möglichkeit Themen einzubringen, Detailfragen zu stellen und Wünsche zu äußern.
Ebenfalls besitzt der Elternbeirat ein Informations- und Anhörungsrecht. Entsprechend sind Leitung und Träger der Kita dazu verpflichtet, den Elternbeirat über wesentliche Entwicklungen (bspw. in Bezug auf die pädagogische Konzeption, die Einrichtung, die personelle Besetzung, räumliche und sachliche Ausstattung, Hausordnung, Öffnungszeiten oder Aufnahmekriterien) zu informieren und dahingehend anzuhören. Im Rahmen der Sitzungen des Rates der Tageseinrichtungen ist der Elternbeirat beratend tätig.