AUFNAHMEKRITERIEN
Aufnahmekriterien
Wünschenswert wäre es, dass sich die Kinder auf die Einrichtungen des Soester Stadtgebietes gleichmäßig verteilen, sodass alle Kinder entsprechend ihren Wünschen aufgenommen werden könnten. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass die Anzahl der Bewerber die Platzmöglichkeiten übersteigt. Ist dies der Fall kommen unsere Aufnahmekriterien zur Anwendung. Dabei werden entsprechend der Erfüllung der Aufnahmekriterien Punkte vergeben, sodass die Kinder mit den meisten Punkten den Platz angeboten bekommen. Bei Punktgleichheit entscheidet die evangelische Konfession des Kindes über die Platzvergabe. Ausnahmen stellen Vorschulkinder und Kinder von Mitarbeitenden des Trägerverbundes dar, welche bei Überhang von Platzbewerbung Vorrang erhalten. Ebenfalls behält sich der Träger die Trägerhoheit und eine eingeschränkte Vergabe nach Altersstruktur vor.
Aufnahmekriterium | Punkte |
Geschwister | 3 Punkte |
Ausbildung oder Berufstätigkeit beider Personensorgeberechtigten | 2 Punkte |
Ausbildung oder Berufstätigkeit eines allererziehenden Elternteils | 2 Punkte |
Ausbildung oder Berufstätigkeit eines Personensorgeberechtigten | 1 Punkt |
Alleinerziehendes Elternteil | 1 Punkt |
Soziale Besonderheiten (Armut, Erkrankung eines Personensorgeberechtigten, Pflegekind) |
1 Punkt |
Erhöhter Förderbedarf / Inklusionsbedarf | 1 Punkt |
Aktive Kontaktaufnahme durch die Familie | 1 Punkt |
Wohnort / Sozialraum | 1 Punkt |
Umzug eines Bestandkindes innerhalb des Trägerverbundes | 1 Punkt |
Warteliste |
Je nach Zeit 2 Jahre: 2 Punkte 3 Jahre: 3 Punkte |