KINDERRECHTE

Jeder Mensch ist in seiner Person einzigartig und wertvoll. Von Geburt an besitzt jeder eine eigene Würde und ist Träger von Rechten und Pflichten.

Kinderrechte zählen zu den Menschenrechten und beschreiben die angeborenen und unveräußerlichen Rechte eines jeden Kindes unter 18 Jahren. Diese wurden in der Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen von 1989 verankert, da Kinder spezifische Rechte benötigen. Wir als Kindergarten sind für die uns anvertrauten Kinder verantwortlich. Wir nehmen die Kinder dabei als eigenständige Personen mit Rechten und Pflichten wahr und stärken den eignen Willen und die individuelle Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes.

Wir sind überzeugt, dass den Kindern die 40 Kinderrechte zu stehen, sie aber nur für sich und die eigenen Rechte einstehen können, wenn sie um die Rechte wissen. Daher ist es für uns von großer Bedeutung, dass wir diese mit den Kindern kind- und altersgerecht erarbeiten

  • Alle Menschen sind wichtig. Ich auch.
  • Ich habe das Recht ohne Angst zu leben. Niemand darf mir wehtun.
  • Ich habe das Recht, Hilfe zu bekommen, wenn ich mich nicht gut fühle oder ich krank bin.
  • Ich habe das Recht zu sagen, was ich denke. Allerdings darf ich niemand damit verletzen.
  • Ich habe das Recht mitzubestimmen und an Entscheidungen beteiligt zu werden.
  • Ich habe das Recht zu erfahren, was Erwachsenene für mich entscheiden.
  • Ich habe das Recht zu spielen und ich habe das Recht mich auszuruhen.
  • Ich habe das Recht, mit anderen Kindern zusammen zu sein.
  • Ich habe das Recht, viele Dinge zu lernen.

 

Für uns sind alle Rechte bedeutsam, jedoch finden nicht alle Rechte in unserem Kontext Anwendung. Folgende Rechte sind für uns von besonderer Bedeutung.

Recht auf Bildung

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und etwas zu lernen, was den Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Wir als Kindergarten verfolgen daher den Auftrag von Erziehung, Betreuung und die Bildung der Kinder, indem wir jedes Kind individuell entsprechend seines Entwicklungsstandes fördern.

Recht auf Spiel und eine individuelle Auslebung seiner Identität und eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit

Jedes Kind hat das Recht sich individuell im Spiel auszuleben. Es darf seine Bedürfnisse, Gefühle, Wünsche und Wahrnehmungen ausdrücken und selbstbestimmt entsprechend dieser agieren. Wir begleiten die Kinder auf ihrem Weg durch den Kindergartenalltag und unterstützen sie sich selbst zu verstehen, sich auszudrücken und sich auszuleben. Das offene Konzept bietet für uns daher die notwendigen Entscheidungsfreiräume, welche die Kinder für eine bestmögliche Entwicklung und das Ausleben ihrer Rechte benötigen. Die Kinder sollen sich dabei in ihrem Spiel frei und individuell entfalten können. Entsprechend stehen den Kindern jederzeit alle Entwicklungsbereiche zur Verfügung.

Die Kinder leben dabei nicht isoliert voneinander, sondern lernen in einer großen Gemeinschaft. Das Zusammenleben mit so vielen unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Persönlichkeiten bedarf Regeln. Die vielfältigen, gegensätzlichen Menschen erzeugen Grenzen in der Auslebung der individuellen Freiheit zu Gunsten der Gemeinschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der individuellen Rechte. Entsprechend trägt jedes Kind auch die Verantwortung für die Gruppe und die Gemeinschaft. Nur so kann eine friedliche und gemeinschaftliche Atmosphäre entstehen.
Unsere Grenzen bauen dabei stets auf Zuwendung und Fürsorge, niemals auf Angst und Strafe. Dies möchten wir erreichen, indem wir die Regeln gemeinsam festlegen und regelmäßig besprechen sowie evaluieren. Somit können die Kinder selbstbestimmt auf die Regeln einwirken. Es erleichtert eine schrittweise Verinnerlichung und Anerkennung der Regeln und Grenzen.

Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

Die Kinder haben ein Recht auf ausreichend Zeit fürs Spielen. Entsprechend dessen sieht unser Tagesablauf neben den festen Strukturen und den offenen Angebotsphasen ebenfalls ausgedehnte Zeiten für das Freispiel vor, in denen die Kinder ihren individuellen Wünschen nachgehen können. 

Ebenfalls hat jedes Kind das Recht Ruhephasen einzufordern. Die Kinder können entsprechend verschiedene Ruhemöglichkeiten nutzen und sich bei Bedarf zurückziehen.

Recht auf Mitbestimmung, Beteiligung und freie Meinungsäußerung

Die Kinder erleben bei uns in der ev. Regenbogen Kindergarten ein hohes Maß an Mitbestimmung, da es vielfältige festgeschriebene partizipative Strukturen gibt, die regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Die Kinder können alltäglich ihren Spielpartner, ihren Spielort, die Ausgestaltung sowie die Dauer des Spiels auswählen. Ebenfalls werden die Kinder in die Planung und Durchführung von Projekten, Angeboten, Festen und Feiern sowie Entscheidungen zur Tagesplanung eingebunden. Die Kinder dürfen ihre Ideen und Wünsche einbringen und gleichberechtigt mitentscheiden. Dabei begegnen wir den Kindern stets auf Augenhöhe und respektieren sie als gleichberechtigte Partner.
Sollte es aufgrund verhindernder Rahmenbedingungen dazu kommen, dass den Wünschen der Kinder nicht entsprochen werden kann und sie nicht mitentscheiden können, wird dies stets sprachlich begleitet. Dabei ist für uns besonders wichtig, dass die Kinder die Gründe kennen und verstehen.

Recht auf Gleichberechtigung / Gleichheit

Die Rechte haben dabei alle Kinder gleichsam Inne, unabhängig ihrer Größe, Interessen, Nationalität, Religion, Herkunft, ihren Fähigkeiten oder ihrem Geschlecht. Jedem Kind wird in unserer Einrichtung mit derselben Freundlichkeit und Offenheit begegnet und jedes Kind erhält in seiner Individualität Wertschätzung.

Recht auf Gefühle

Neben den zuvor genannten Rechten ist für uns das Recht, Gefühle offen zu zeigen und zu kommunizieren, sehr bedeutsam. Entsprechend ist es für uns ein Anliegen, die Kinder zu ermuntern ihre Gefühle, sei es Freude, Trauer, Angst oder Wut zuzulassen, bewusst wahrzunehmen und auszudrücken. Wir als pädagogische Fachkräfte sind Vorbilder und lassen ebenso Gefühle zu. Entsprechend lernen die Kinder, dass alle Menschen Gefühle haben, jeder auch mal einen schlechten Tag haben kann und wie den entsprechenden Gefühlen begegnet werden kann. So vermitteln wir den Kindern, dass Gefühle in der Gemeinschaft angstfrei ausgelebt, auf verschiedenste Weise verarbeitet werden und auf diese positiv eingegangen werden kann.

Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Jedes Kind hat ein Recht auf eine besondere Fürsorge und Förderung bei einer Behinderung. Wir als integrativ arbeitender Kindergarten begrüßen Kinder mit unterschiedlichsten Bedürfnissen und Entwicklungsständen, denen wir individuell begegnen. Entsprechend ermöglichen wir im Rahmen von Inklusion eine gesonderte Förderung für unsere Kinder mit (drohender) Behinderung. Die Förderung wird im Teilhabe- und Förderplan festgeschrieben und durch diesen gewährleistet.

Recht auf Schutz vor Gewalt / Recht auf eine gewaltfreie Erziehung

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Entsprechend bieten wir den Kindern einen sicheren Ort, in dem Gewalt in keinster Weise toleriert wird. Zum Schutz der Kinder haben wir ein Gewaltschutzkonzept entwickelt und die Einrichtung, Strukturen, Abläufe etc. im Rahmen der Gefährdungsanalyse unter die Lupe genommen und entsprechend angepasst. Die Einrichtung als sicherer Ort und das Gewaltschutzkonzept werden dabei regelmäßig evaluiert und angepasst. Die Mitarbeitenden sind sensibilisiert für Anzeichen von Gewalt und Missbrauch und beachten Äußerungen und Verhaltensweisen der Kinder sensibel.

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